Bewerbungs- und Aufnahmebedingungen

- Voraussetzungen für die Bewerbung und Aufnahme in einen Wohnplatz
- Allgemeines
- Härtefälle
- Wartezeiten
- Antragserneuerung
- Verfall des Antrags
- Wohnplatzangebot
- Wohnzeit
- Mietkaution
- Inkrafttreten

Präambel

Die Zuweisung eines Wohnplatzes in einer Wohnanlage des Studentenwerks München stellt eine teilweise indirekte staatliche Förderung dar. Gemessen an der Gesamtzahl der wohnungssuchenden Studierenden stehen nur eine geringe Zahl von Wohnplätzen zur Verfügung. Mit den folgenden Bewerbungs- und Aufnahmebedingungen soll eine möglichst Verteilung der staatlich geförderten Wohnplätze gewährleistet werden. Jeder Bewerber/jede Bewerberin erkennt mit der Abgabe der Bewerbung auf Aufnahme in eine Wohnanlage des Studentenwerks München die folgenden Bewerbungs- und Aufnahmebedingungen an. 
1. Voraussetzugen für die Bewerbung und Aufnahme in einen Wohnplatz

Die Zulassung oder Immatrikulation an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks München muss im Semester der Anmeldung für das Wintersemester bis 14.11., für das Sommersemeter bis 14.05. vorgelegt werden.Voraussetzung für die Aufnahme in eine Wohnanlage ist die Vorlage der Zulassung oder Immatrikulation. Bewerben können sich nur Studierende, deren monatliches Einkommen den BAföG-Höchstsatz nicht übersteigt. Die Bewerbung ist nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich (Ausnahme Härtefälle). Für Studierende, deren Eltern im Einzugsbereich des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) wohnen, ist eine Bewerbung nicht möglich. 
2. Allgemeines

Die Bewerbung kann online vorgenommen werden.
Es besteht die Möglichkeit der Bewerbung:
- Für alle Wohnanlagen eines Hochschulstandortes
Diese Bewerbung bietet die Chance, möglichst schnell in einen Wohnplatz einer beliebigen Wohnanlage aufgenommen zu werden.
- Für bis zu maximal drei Wohnanlagen
Bei der Vergabe bemühen wir uns, die Reihenfolge der Wahl zu berücksichtigen.
Zu beachten ist, dass ein vom Studentenwerk gemachtes Wohnplatzangebot verbindlich ist. Sollte dieses Angebot nicht angenommen werden, verfällt die Bewerbung. Es besteht die Möglichkeit einer erneuten Bewerbung, wobei die Wartezeit einer früheren Bewerbung nicht angerechnet wird.

3. Härtefälle

Studierende, die sich einer schwierigen sozialen Lage befinden, können sich um eine bevorzugte Aufnahme für eine Wohnanlage bewerben. Gründe für die Anerkennung als Härtefall sind z.B. Behinderungen, Erkrankung oder eine Schwangerschaft. Auch alleinstehende Studierende mit Kind werden bevorzugt. Finanzielle Probleme können nicht berücksichtigt werden.
(Bitte richten Sie Ihren formlosen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen z.B. Behindertenausweis, Mutterpass ist an: elisabeth.vogg(at)studentenwerk.mhn.de) 
4. Wartezeiten

Die Wartezeiten betragen je nach Wohnanlage zwischen ca. 1 und 4 Semestern. Sie können sich aufgrund von Wohnzeitverlängerung, Umbaumaßnahmen etc. erhöhen. Die zum Zeitpunkt der Bewerbung angegebene Wartezeit bietet daher keine Garantie für einen möglichen Einzug. 
5. Antragserneuerung

Zur Aktualisierung der Warteliste ist es notwendig, dass jede/r Bewerber/in die Bewerbung in jedem Semester durch Vorlage einer gültigen Zulassung/Immatrikulationsbescheinigung (IB) erneuert.Die IB ist jeweils bis spätestens 14.11. für das Wintersemester und bis spätestens 14.05. für das Sommersemester zuzusenden. (Studentenwerk München, Abt. Wohnen, Leopoldstraße 15, 80802 München) oder zumailen unter onlinebewerbung@stwm.de 
6. Verfall des Antrags

Der Antrag verfällt, wenn bei der Bewerbung falsche Angaben gemacht wurden. Er verfällt auch bei nicht termingerechter Vorlage der Immatrikulation oder Zulassung (s. Antragserneuerung). Weiterhin verfällt er bei nicht fristgerechter Annnahme eines angebotenen Wohnplatzes. Der Bewerber wird über den Verfall seines Antrags nicht gesondert benachrichtigt. 
7. Wohnplatzangebot

Das Wohnplatzangebot des Studentenwerks wird vier bis acht Wochen vor Vertragsbeginn versandt. Die termingerechte Rücksendung der unterschriebenen Bankeinzugsermächtigung gilt als Annahme des Wohnplatzes. Der Mietvertrag wird spätestens bei der Schlüsselübergabe unterschrieben. 
8. Wohnzeit

Mietverträge werden befristet für sechs Semester (Apartements) bzw. acht Semester (Zimmer, Ehepaarapartments) abgeschlossen, längstens jedoch für die Studiendauer nach der (BAföG-) Förderungshöchstdauerverordnung, zuzüglich zwei Semester. 
9. Mietkaution

Die Mietkaution beträgt zwischen 100 und 300 Euro. 
10. Inkrafttreten

Diese Bewerbungs- und Aufnahmebedingungen traten am 01.02.2008 in Kraft. Die Bedingungen vom 01.05.1993 verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. 
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