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Was passiert, wenn ich das Studienfach oder an eine andere Hochschule wechsle?



Studierende, die die Hochschule oder ihr Studienfach wechseln oder ein Auslandsstudium beginnen wollen, müssen das dem Studentenwerk im eigenen Interesse umgehend schriftlich mitteilen, damit ihre Förderungsakte unverzüglich an das neu zuständige Studentenwerk bzw. Sachgebiet und bei einem Auslandsstudium an das zuständige Ausbildungsförderungsamt weitergegeben werden kann, das für die Neubewilligung und Auszahlung ab Folgesemester bzw. Beginn des Auslandsstudiums zuständig ist. Dies gilt auch für die Aufnahme eines Praktikums im Ausland.

Durch einen Fachwechsel kann der Anspruch auf Ausbildungsförderung entfallen. Daher sollten Sie sich vorher über die Auswirkungen bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen.