
Die Studentenwerke entstanden nach dem Ersten Weltkrieg aus Selbsthilfeorganisationen an einzelnen Hochschulen. Die Studierenden, deren Eltern häufig durch Krieg und Inflation ihr Vermögen verloren hatten, gründeten „Wirtschaftshilfen“, mit denen sie Mensen aufbauten, Freitische beschafften und Darlehenskassen einrichteten.
So wurde auch am 30. März 1920 der Verein „Studentenhaus München e.V.“ gegründet, der aus dem „Wirtschaftsamt“ des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) hervorging und später zum
Studentenwerk München wurde. Als erste überörtliche Organisation wurde 1921 in Tübingen die „Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e.V.“ gegründet, die ihren Sitz in Dresden haben sollte und sich 1929 in Deutsches Studentenwerk umbenannte.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten erfolgte 1934 die Bildung eines „Reichs-Studentenwerkes“. Die örtlichen Studentenwerke verloren ihre Selbstständigkeit und wurden zu gleichgeschalteten Dienststellen des Reichs-Studentenwerkes.
Im Zweiten Weltkrieg schlossen die Universitäten und Studentenwerke mehr oder weniger ihre Pforten. Viele ihrer Einrichtungen wurden im Krieg zerstört.
In Bayern begann die Studentenwerks-Arbeit erst wieder richtig 1948 mit der „Verordnung über die Einrichtung von Studentenwerken“, in der Organisation, Aufgaben, Finanzierung und Wirtschaftsführung der Studentenwerke festgelegt wurden.
Seit 1974 regelt das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) diese Fragen in einem eigenen Kapitel. 
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