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Studentenwerk



Service, Beratung, Förderung – damit Studieren gelingt!

Aufgabe der Hochschulen in Deutschland sind Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste durch Forschung, Lehre und Weiterbildung

(HRG §2, 1). Bei allem, was Sie zu Ihrem Studium sonst noch brauchen, unterstützt Sie das Studentenwerk an Ihrem Hochschulort:

Für all das und viele weitere Fragen ist Ihr erster Ansprechpartner das Studentenwerk.

Die Studentenwerke sind keine Einrichtungen der Hochschulen. Sie entstanden nach dem zweiten Weltkrieg als Selbsthilfeorganisationen der Studierenden. So werden sie im Unterschied zu den Hochschulen auch nur zu einem geringen Teil aus staatlichen Mitteln finanziert.

Insgesamt 58 Studentenwerke, die sich im Dachverband Deutsches Studentenwerk (DSW) zusammen geschlossen haben, übernehmen in ganz Deutschland die soziale und wirtschaftliche Förderung der Studierenden.

Ihre Aufgaben regeln die Hochschulgesetze der Länder. So bestimmt das Bayerische Hochschulgesetz die zentrale Aufgabe der Studentenwerke als „die wirtschaftliche Förderung der Studenten der Staatlichen Hochschulen“ (BayHSchG Art. 99,1). Dazu gehören:

Doch die Studentenwerke wollen mehr. In ihren Qualitätszielen für ihre Service- und Beratungsangebote rund ums Studium formulieren sie den gemeinsamen Grundgedanken ihrer Arbeit:

„Service- und Beratungsangebote um das Studium sind neben guten Lehr- und Forschungsangeboten der Hochschulen unabdingbare Garanten für ein zügiges und erfolgreiches Studium. Sie tragen zur Umsetzung des staatlichen Bildungsauftrags, der Sicherung der Chancengerechtigkeit und der Entwicklung einer ganzheitlichen Persönlichkeit bei und stärken insoweit die persönliche, soziale, kulturelle und geistige Entwicklung der Studierenden.“